Veröffentlicht am 22.12.2023
Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.
Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.01.2024 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.
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